Häufig gestellte Fragen

Wie erhalte ich Physiotherapie ?

Sie sind gesetzlich krankenversichert ?

Dann erhalten Sie ein Rezept von Ihrem Arzt. 

Kosten werden bis auf eine entsprechende Zuzahlung von der Krankenkasse übernommen.

 

Sie sind Privat versichert?

Auch hier erhalten Sie ein Rezept von Ihrem Arzt. 

Sie erhalten am Ende der Behandlung das original Rezept und die Rechnung von uns zurück, damit Sie es bei Ihrer Kasse einreichen können. 

 

Sie kommen über die Berufsgenossenschaft? 

Sie bekommen von dem zuständigen Arzt ein Rezept. Die Kosten werden vollständig übernommen, es fällt keine Zuzahlung an. 

 

Sie haben aktuell kein Rezept, benötigen aber eine Behandlung?

 

Kein Problem!

Durch den sektoralen Heilpraktiker können wir Ihnen die Behandlung privat in Rechnung stellen.

 

 

 

 

Wie melde ich für Termine ?

Sobald Sie das Rezept erhalten haben, melden Sie sich am besten. 

 

Die Rezepte haben unterschiedliche Fristen, die zum ersten Termin nicht überschritten werden dürfen.

 

Sie können sich bei uns telefonisch, per Email oder unser Kontaktformular erreichen. 

 

Die Anmeldung ist Vormittags besetzt. 

 

Es kann aber immer sein, dass vor Ort viel los ist oder alle Therapeuten in Behandlung sind. 

 

Wir bemühen uns, Sie zeitnah zu kontaktieren.

Was für Fristen gelten aktuell ?

gesetzlich Versicherte

28 Tage ab Ausstellunsdatum des Rezeptes

 

Privatpatienten  

keine

 

 

Was bringe ich mit?

Das gültige Physiotherapie Rezept 

 

ggf. relevante Unterlagen, wie Arztbriefe, Entlassungsunterlagen aus dem Krankenhaus oder Behandlungsschema 

 

Ein großes Handtuch 

 

Bequeme Kleidung ist von Vorteil 

Wie hoch ist die Zuzahlung ?

Die Zuzahlung richtet sich nach dem verordneten Heilmittel und nach der Anzahl der Behandlungen.

 

 

Was ist wenn ich keine Zeit habe ?

Wir bitten Sie frühzeitig Ihrem Termin abzusagen, wenn Sie nicht kommen können. 

 

Wir sind eine Bestellpraxis und wir bemühen uns drum, die entstandene Lücke zeitnah zu füllen.

 

Sollte die  Terminabsage zu kurzfristig sein, sprich 24h vor Terminbeginn und wir können die entstandene Lücke nicht füllen, müssen wir Ihnen den Ausfall in Rechnung stellen. 

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

 

 

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